Baubegleitende Qualitätssicherung
Als Bauherr haben sie Anspruch darauf, dass die Bauausführung der Errichtung bzw. Instandsetzung Ihres Bauwerks gemäß der Planung, der Leistungsbeschreibung sowie den relevanten Regelwerken und Verarbeitungsrichtlinien durchgeführt wird. Nur so wird sichergestellt, dass die vorgesehene Nutzungsdauer ohne in technischer und wirtschaftlicher Sicht gravierende Instandhaltungsmaßnahmen erreicht wird.
Die Baubegleitende Qualitätssicherung umfasst exemplarisch folgende Teilleistungen, die je nach Erfordernissen der Arbeiten und/oder des Bauwerks erweitert werden können:
Kontrolle und Optimierung der Planungsgrundlage bzw. der Leistungsbeschreibung auf baustofftechnologische Belange in Bezug auf die spätere Bauausführung bei der Errichtung von Neubauten oder Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen |
Mitwirkung bei der Vergabe von Bau- bzw. Instandsetzungsleistungen in Bezug auf baustofftechnologische Fragestellungen |
turnusgemäße Kontrolle der Arbeiten während des Neubaus bzw. der Instandsetzungsmaßnahme, Prüfung und Dokumentation der Ausführungsqualität in Bezug auf die vertraglich geschuldete Leistung |
unmittelbare Korrekturen bei Abweichung vom geschuldeten Ausführungs-SOLL mit Dokumentation der festgestellten Mängel |
Begleitung der Abnahme der Bau- bzw. Instandsetzungsleistungen, Erarbeitung von Mängelbeseitigungskonzepten |
Erstellung einer Abschlußdokumentation |